DE | EN

Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie selbst bestimmen, wer für Sie handeln und welche Entscheidungen treffen darf, wenn Sie hierzu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind.

Auf Wunsch veranlassen wir auch die Registrierung der entsprechenden Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Ärzte und Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell Kenntnis von Ihrer Vorsorge erhalten.

Wir beraten Sie insbesondere zu:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Formulare

Kein passendes Formular gefunden?

Falls kein Datenblatt genau auf Ihre Situation zutrifft, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter und besprechen individuell, welche Informationen erforderlich sind.

Kontaktieren Sie uns